Wichtige Steuerinfo für deutsche Rentner in der DomRep
Sosúa, 04.05.2024 – ein Beitrag von Monika Anders
Die deutsche Regierung beabsichtigt, die Besteuerung deutscher Renten zu ändern, genauer gesagt soll künftig eine Art "Quellensteuer" auf Renteneinkünfte erhoben werden.
Die Einführung einer Quellensteuer hätte nicht nur für alle Rentner in Deutschland, sondern auch für alle Rentner, die im Ausland leben, so auch in der DomRep, erhebliche Veränderungen/Verschlechterungen zur Folge. Eine Quellensteuer führt dazu, dass der vom Finanzamt errechnete Steuerbetrag DIREKT vom Rentenbetrag abgezogen wird, d.h. es wird weniger ausgezahlt als bisher, also Rentenbetrag abzgl. Direktabzug des Steuerbetrages = Auszahlungsbetrag.
Was viele deutsche Rentner im Ausland nicht wissen, ist die Tatsache, dass sie – dadurch, dass sie im Ausland leben und von Deutschland ihre Renten beziehen – lediglich „beschränkt steuerpflichtig“ sind. Dies bedeutet, dass ihnen KEINERLEI steuerliche Vergünstigungen zustehen und sie deshalb verpflichtet sind, von JEDEM einzelnen Euro Steuern zu zahlen. Die Besteuerung wurde seit einigen Jahren vom Finanzamt Neu-Brandenburg durchgeführt und es wurden von dort Steuerbescheide versandt, die erhebliche Steuernachzahlungen von diesen Rentnern verlangten. Damals konnten wir mit Informationen „unseren“ Rentnern helfen, so dass Nachzahlungen unterblieben.
Inzwischen wird aber in Deutschlands Finanzverwaltung sehr laut darüber „nachgedacht“, die Art der Besteuerung auf die Erhebung von QUELLENSTEUER umzustellen. Das heißt: Von Ihren Renten wird die Einkommensteuer bereits VOR Auszahlung abgezogen. Und dadurch, dass Sie die Steuerfreibeträge nicht nutzen können (weil Sie beschränkt steuerpflichtig sind), wird sich Ihre Rente - bei Einführung dieser Quellensteuer - um einen ganz erheblichen Steueranteil reduzieren.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater, wie Sie ebenfalls in den Genuss von Steuervergünstigungen kommen können, etwa über die Möglichkeit zur Änderung Ihres "beschränkt-steuerpflichtigen"-Status.
Ziel der Veränderungen für den Staat ist es, dass die Finanzverwaltung SOFORT über diese monatlichen Steuerbeträge verfügen kann und nicht erst ca. 18 Monate später zum Zeitpunkt des Eingangs der Nachzahlungsbeträge. Die deutsche Finanzverwaltung benötigt dringend Geld und beabsichtigt, diese Änderung möglichst bereits am 1.7.2024 zu besprechen und zu beschließen.